Ausgangslage

Der Gemeindeverwaltungsverband als Schulträger der Verbandsschule mit Sitz in Binzen ist verantwortlich für die sechs Grundschulen unserer Verbandsgemeinden. Jede Gemeinde betreibt noch eine Grundschule mit unterschiedlicher Klassenzahl, mindestens jedoch zwei Klassen und unterschiedlich vielen Schülern in diesen Klassen.

Die demographische Entwicklung zeigt einen deutlichen Rückgang der Schülerzahlen, ebenso ist ein großer Bedarf an Betreuungszeit für Schulkinder an Nachmittagen in den einzelnen Gemeinden zu verzeichnen. Eine kostenpflichtige Schulkindbetreuung in den Verbandsgemeinden wurde in unterschiedlichen Varianten eingerichtet.

Trotz rückgängiger Schülerzahlen ist eine Planung im Hinblick auf ein zukunftsweisendes Schulmodell notwendig. Die Landesregierung Baden-Württemberg beabsichtigt einen flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen, so dass „jedes Kind die Möglichkeit haben soll, eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe zu besuchen“ (Originalzitat KM). Nach unserer Einschätzung ist diese Aussage im Zusammenhang mit der regionalen Schulentwicklung der Sekundarstufe zu sehen, die auch vor den Grundschulen keinen Halt machen wird. Weg von der „kleinen Grundschule“ an jedem Wohnort, hin zu der Möglichkeit „alle Angebote in einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort“ zu erhalten.

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Durch die von der Landesregierung geforderte und auch im neuen Bildungsplan umgesetzte Fokussierung auf einen individuell ausgerichteten Unterricht ist eine Bündelung der pädagogischen Ressourcen unerlässlich. Für die pädagogische Arbeit ist daher die Bündelung von Klassen an wenigen Standorten die Folge. Zwei von sechs Grundschulstandorten müssen aus diesem Grund in naher Zukunft aufgegeben werden.

Die größer werdende Notwendigkeit der zusätzlichen Nachmittagsbetreuung vieler Grundschüler kamen die Gemeinden mit der Einrichtung kostenpflichtiger Angebote entgegen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit der Aufnahme der Ganztagsschule als Regelangebot im Schulgesetz die finanzielle Entlastung der Eltern.

Dabei wird gewährleistet, dass die Ganztagsschule für die Eltern in der Unterrichtszeit kostenlos ist. Die darüber hinausgehenden Betreuungszeiten vor und nach dem Unterricht sind weiterhin ein kostenpflichtiges Angebot der Gemeinden.